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Kontaktverbot gilt auch an Ostern
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Kontaktverbot gilt auch an Ostern

Die Corona-Verbote gelten auch am Osterwochenende. Darauf weist die Stadt nochmal ausdrücklich drauf hin.

Veröffentlicht: Freitag, 10.04.2020 08:32

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Zum Beispiel ist Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit verboten. Osterfeuer und Gottesdienste sind auch nicht erlaubt. Und ihr dürft auch keine Angehörigen in Seniorenheimen besuchen. Das Ordnungsamt hat bisher schon über 660 Verstöße allein gegen das Kontaktverbot festgestellt. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss Strafen ab 200 Euro aufwärts zahlen.

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