Kinderpornografie: Rheinhauser zu Jugendstrafe verurteilt

Weil er im Internet unter Angabe einer falscher Identität Kontakt zu Minderjährigen suchte, musste sich ein 20-jähriger Rheinhauser vor dem Amtsgericht verantworten.

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Kinderpornografie und sexueller Missbrauch - das Amtsgericht hat einen 20-jährigen Rheinhauser zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte im Internet Kontakt zu 14-jährigen Jungen und sich von ihnen intime Bilder und Videos schicken lassen. Der hatte sich selbst als Mädchen ausgegeben und entsprechend fremde Nacktaufnahmen zurückgeschickt. Der Mann hat die Tat gestanden. Er war als Kind selbst Opfer sexueller Gewalt - allerdings auch schon zweifach einschlägig vorbestraft.

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