Jugendlicher Intensivtäter aus Duisburg verurteilt

Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Duisburg einen 20-jährigen Rheinhauser zu vier Jahren und sechs Monaten Jugendhaft verurteilt.


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Das Duisburger Amtsgericht hat einen 20-jährigen Rheinhauser zu vier Jahren und sechs Monaten Jugendhaft verurteilt. In die Strafe wurde eine Vorverurteilung von zweieinhalb Jahren einbezogen. Am Silvesterabend 2024 hatte der Angeklagte auf dem Hochemmericher Markt einer 21-Jährigen ein Messer in den Bauch gestoßen. Das Opfer hatte ihm vorher erklärt, dass sie nichts mit ihm zu tun haben wolle. Täter und Geschädigte kannten sich nur oberflächlich. Die junge Frau erlitt eine schwere, potenziell lebensgefährliche Verletzung.

20-Jähriger bereits polizeibekannt

Der Angeklagte hatte die Tat nicht bestritten. Allerdings konnte er sich auch an nichts erinnern, weil er viel Alkohol getrunken hatte. Erst vier Monate zuvor war der als jugendlicher Intensivtäter geltende 20-Jährige aus einer längeren Jugendhaft entlassen worden. In der vergleichsweise kurzen Zeit, bevor er erneut in Untersuchungshaft landete, hatte er eigentlich positive Ansätze gezeigt. Seine jüngste Tat hat aber alles wieder zunichte gemacht. Die Tat hätte laut Richter durchaus auch als versuchter Totschlag angeklagt werden können.

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