
© Alexander Raths - Fotolia
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Die KVNO geht davon aus, dass dem Arzt am 13. Januar von Dritten eine Impfliste mit unzulässig priorisierten Impf-Willigen vorgelegt worden ist. Daran habe sich der Arzt nach eigenen Angaben gehalten. Die aktuelle Coronavirus-Impfverordnung sieht bisher keine Sanktionen für derartige Fälle vor. Bei Verstößen gehe man diesen im Einzelfall nach und fordere vom Arzt eine Stellungnahme, sagt die KVNO. Der im Fall Staake betroffene Arzt sei darauf hingewiesen worden, die Regelungen künftig strikt zu beachten.
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