Impfpflicht für Krankenhaus- und Pflegepersonal in Duisburg

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht ist seit heute (16.3.) in Kraft - auch bei uns in Duisburg. Wir erklären Euch hier, was das genau bedeutet.



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Ob in Duisburger Pflegeeinrichtungen, Kliniken oder Arztpraxen. Für Beschäftigte in diesen Bereichen gilt jetzt die Impfpflicht - sie mussten bis gestern entsprechende Nachweise über Coronaimpfungen vorlegen. Wer das nicht getan hat, dem könnten jetzt Konsequenzen drohen. Das Duisburger Gesundheitsamt kann zum Beispiel Tätigkeitsverbote aussprechen. Die Maßnahme ist umstritten. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sagt zum Beispiel, mit dieser Impfpflicht werde die Pandemie in der Alten- und Krankenpflege nicht beherrschbar sein.

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