
© JacobST - Fotolia
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Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, dass der Hund krank gewesen sei. Für eine Einschläferung des Tieres habe er kein Geld gehabt. Das Mülheimer Amtsgericht hat ihn wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt.
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