Hund in Ruhr geworfen: 6 Monate Haft

Dieser Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Ein Mann hatte in unserer Nachbarstadt Mülheim eine Hündin in die Ruhr geworfen und damit getötet. Jetzt muss der 58-Jährige ein halbes Jahr ins Gefängnis.

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Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, dass der Hund krank gewesen sei. Für eine Einschläferung des Tieres habe er kein Geld gehabt. Das Mülheimer Amtsgericht hat ihn wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt.

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