
In Duisburg gilt wegen der hohen Brandgefahr ein Grillverbot im öffentlichen Raum. Der Graslandfeuerindex liegt heute sowie voraussichtlich auch in den nächsten Tagen bei Stufe 4 – der zweithöchsten Stufe. Anhaltend hohe Temperaturen und geringe Niederschläge der vergangenen Wochen haben Böden, Wiesen und Vegetation im gesamten Stadtgebiet stark austrocknen lassen, teilte die Stadt mit. Bereits ein einzelner Funke kann demnach einen Flächen- oder Waldbrand auslösen. Den aktuellen Graslandfeuerindex können Bürger auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de einsehen.
Welche Verbote gelten bei Graslandfeuerindex Stufe 4?
Ab Stufe 4 sind Grillen und das Rauchen kohlebefeuerter Shishas im öffentlichen Raum generell untersagt, auch auf ausgewiesenen Grillflächen. Außerhalb dieser Flächen ist Grillen laut Stadt Duisburg ohnehin ganzjährig verboten.
Zusätzlich gilt unabhängig vom Graslandfeuerindex:
- Gesetzliches Rauchverbot im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober
- Ganzjähriges Grill- und Feuerverbot im Wald und in Waldnähe
- Verbot des achtlosen Wegwerfens von Zigarettenkippen
Mit welchen Bußgeldern muss bei Verstößen gerechnet werden?
Verstöße gegen die Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach Angaben der Stadt Duisburg drohen bei allgemeinen Verstößen Geldbußen bis zu 1.000 Euro. Verbotenes Grillen und Rauchen in Grünanlagen und im Wald kann mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden. In schwerwiegenden Einzelfällen sind laut Stadt Bußgelder von bis zu 25.000 Euro möglich.
Die Stadt Duisburg kündigte an, die Einhaltung der Vorschriften verstärkt an Seen, in Grünanlagen und an weiteren gefährdeten Bereichen zu kontrollieren. Wer Feuer oder Rauchentwicklung im Stadtgebiet bemerkt, sollte umgehend den Notruf 112 wählen.