Höchststrafe für Duisburger Messerstecher

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat IS-Anhänger Maan D. wegen Mordes und Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere seiner fest. Dadurch ist eine Entlassung nach 15 Jahren Mindesthaftdauer praktisch ausgeschlossen. Außerdem wurde noch die anschließende Sicherungsverwahrung verhängt.

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