
Wenn ein gebuchter Flug in den Urlaub annulliert wird, sind viele Duisburger erst mal überfordert. Wie die Rechtslage aussieht und was man tun kann, hängt zunächst davon ab, ob man eine Pauschalreise gebucht hat oder sich selbst um Flug und Hotel einzeln gekümmert hat. Harald Rahlke ist Berater in der Verbraucherzentrale Duisburg und erklärt die Unterschiede.
Wie sind meine Rechte bei einer Pauschalreise?
Wenn bei einem deutschen Anbieter wie z. B. TUI eine Pauschalreise mit Flug und Hotel gebucht wurde, ist es an diesem, einen Ersatzflug zu organisieren. Da muss man sich in der Regel weniger Sorgen machen, erklärt VBZ-Berater Harald Rahlke. Außerdem unterliegt man in dem Fall dem deutschen Recht und hat die entsprechenden Ansprüche.
Wie sieht es bei der Individualreise aus?
Wer sich selbst jeweils um Flug und Hotel gekümmert hat, ist im Falle einer Flugannullierung auch selbst für Abhilfe zuständig. „Man muss sich dann selbst um einen Ersatzflug kümmern und Kontakt mit der Airline aufnehmen. Welche Rechte und Ansprüche man da hat, kommt auf die Airline an.“ Viele Betroffene fühlen sich überfordert, wie es weitergeht und wie sie ihr Geld wiederbekommen. Um Licht ins Dunkel zu bringen, hat die Verbraucherzentrale eine App entwickelt.
Flugärger-App der Verbraucherzentrale:
Die Flugärger-App ist eine Hilfe für Betroffene. Die findet ihr im App- oder Play Store unter „Flugärger App Verbraucherzentrale“. Auf dem Icon ist ein weißes Flugzeug auf rotem Hintergrund zu sehen, und wenn ihr darauf klickt und die App dann öffnet, werdet ihr Schritt für Schritt durch einen Fragenkatalog geleitet, bei dem ihr die Punkte ankreuzen könnt, die bei euch zutreffen. Außerdem könnt ihr dort auch direkt den Namen der Airline und die Buchungsnummer eingeben. Die App erstellt dann Musterbriefe, die ihr direkt an die Airline schicken könnt, sodass ihr euer Geld wiederbekommt.