
Claudia Bracht ist Beraterin für Energiearmut und Energierecht bei der Verbraucherzentrale Duisburg. Wenn Kunden nicht nachvollziehen können, warum sie plötzlich eine extrem hohe Strom- oder Gasrechnung bekommen, ist sie zur Stelle.
Zuerst wird geprüft, ob die Stromrechnung stimmt. Dafür bietet die Verbraucherzentrale einen Basischeck an. Ein Energieberater prüft die Rechnung, besucht gegebenenfalls die Haushalte und schaut, ob Geräte falsch angeschlossen sind oder Stromfresser in der Wohnung stehen. Meistens stimmt die Rechnung aber, erklärt Claudia: „Oft wird jahrelang der Stromverbrauch zu niedrig geschätzt, und wenn dann mal abgelesen wird, gibt es plötzlich eine dicke Nachzahlung. Manchmal sind es aber auch Menschen die noch nicht lange in Deutschland leben und nicht wissen, dass man beim Einzug in eine Wohnung automatisch einen Strom- und Gasvertrag mit dem örtlichen Versorger abschließt, oder sie wissen nicht, dass beim Anbieterwechsel der alte Vertrag gekündigt werden muss, und zahlen dann doppelt.“
Wie man den Stromzähler richtig liest
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, regelmäßig einen Blick auf den Stromzähler zu werfen. Die Zählernummer findet man in der Stromrechnung. Bei analogen Zählern ist sie in der Regel sechs bis zehn Ziffern lang, bei digitalen Zählern ist sie oft 14-stellig und enthält sowohl Ziffern als auch Buchstaben.
Um zu kontrollieren, dass nichts falsch angeschlossen ist und ein anderer Mieter eventuell Strom klaut, sollte man einmal im Haus die Sicherung ausschalten. Läuft der Zähler dann trotzdem weiter, zahlt man für jemand anderen mit.
Außerdem lohnt es sich, den eigenen Stromverbrauch über beispielsweise eine Woche zu beobachten. So erkennt man, wo besonders viel Strom verbraucht wird und welche Geräte eventuell Stromfresser sind.
Was tun, wenn die Strom- oder Gassperrung droht
Wenn schon Mahnungen kommen und der Anbieter mit einer Strom- oder Gassperrung droht, nimmt die Verbraucherzentrale Kontakt zu dem jeweiligen Versorger auf und kann so oft die Abschaltung von Strom und Gas noch verhindern.
„Die Versorger haben das Recht, Strom und Gas abzustellen, wenn die Verbraucher trotz Mahnungen nicht zahlen. Mit den örtlichen Versorgern klappt es in der Regel, dass wir das verhindern und die Kunden dann zumindest den aktuellen Verbrauch bezahlen. Wenn Schulden bestehen, verweisen wir die Kunden an die Schuldenberatung.“
Beratung zum Stromsparen
Um erst gar nicht in die Situation der Verschuldung zu geraten, bietet die Verbraucherzentrale Energieberatung an. Dabei wird geprüft, ob sich eventuell ein Anbieterwechsel lohnt und wie im Alltag Strom gespart werden kann. Infomaterial in verschiedenen Sprachen steht kostenlos zur Verfügung.