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Heckenschnitt in Duisburg nur noch diesen Monat
© Oliver Mengedoht / FUNKE Foto Services
Noch bis Ende des Monats dürfen Gartenpflanzen geschnitten werden. Danach ist das Zurückschneiden oder Entfernen von Hecken und Sträuchern bis September verboten (Symbolbild).
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Heckenschnitt in Duisburg nur noch diesen Monat

Gartenbesitzer in Duisburg müssen sich beeilen: Noch bis Ende Februar dürfen Hecken, Sträucher und Fassadenbewuchs zurückgeschnitten werden. Ab dem 1. März greift das Bundesnaturschutzgesetz – dann sind größere Schnittarbeiten erst wieder im Herbst erlaubt.

Veröffentlicht: Mittwoch, 04.02.2026 14:34

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Wer seine Gartenpflanzen noch kürzen will, muss sich beeilen. Das Umweltamt der Stadt Duisburg weist darauf hin, dass vom 1. März bis 30. September nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt sind. Wer seine Hecken, Sträucher oder den Efeu an der Hausfassade stärker zurückschneiden möchte, muss dies bis zum 28. Februar erledigen.

Der Grund für die Regelung: Heimische Vögel suchen bereits im Frühjahr nach Nistplätzen und beginnen mit dem Brüten. Viele Arten ziehen ihre Küken bis in den Herbst hinein groß. Die gesetzliche Schutzzeit endet erst am 30. September – ab dem 1. Oktober sind wieder umfangreichere Schnittarbeiten möglich.

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Baumfällungen erfordern besondere Vorsicht

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Wer einen Baum im eigenen Garten fällen möchte, muss den Artenschutz beachten. Vor jeder Fällung ist eine Prüfung verpflichtend: Gibt es Baumhöhlen, Spalten im Stamm oder in der Rinde? Brüten Vögel im Baum oder haben Fledermäuse dort ihr Quartier bezogen? Dann ist die Fällung verboten.

Besondere Regeln gelten für Bäume im Geltungsbereich des Landschaftsplans. Diese Gebiete liegen überwiegend außerhalb der geschlossenen Bebauung. Hier ist eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

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Naturdenkmäler und Denkmalschutz beachten

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Markante Bäume, die für das Landschaftsbild wertvoll sind, können als Naturdenkmal geschützt sein. Auch sie dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden.

Zusätzlich können Bäume dem Denkmalschutz unterliegen – etwa wenn sie prägend für eine denkmalgeschützte Siedlung sind. Vor der Fällung sollten Gartenbesitzer bei der Unteren Denkmalbehörde nachfragen.

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Beratung und weitere Informationen

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Die Untere Naturschutzbehörde steht bei Fragen per E-Mail unter unb@stadt-duisburg.de zur Verfügung. Für denkmalschutzrechtliche Fragen ist die Untere Denkmalbehörde unter denkmalschutz@stadt-duisburg.de erreichbar.

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