
Seit dem 1. Oktober sind größere Schnittarbeiten an Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen wieder erlaubt. Zwischen dem 1. März und dem 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, Hecken stark zurückzuschneiden oder zu entfernen. Damit sollen unter anderem brütende Vögel geschützt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind dagegen das ganze Jahr über möglich. Auch Bewuchs an Hausfassaden kann jetzt wieder zurückgeschnitten werden.
Beim Schneiden in Duisburger Gärten auf Nester achten
Auch außerhalb der gesetzlichen Schutzzeit brauchen Tiere Rücksicht. Wer eine Hecke schneiden möchte, sollte sie vorher auf Nester prüfen. Eier oder Jungvögel dürfen bei den Arbeiten nicht beeinträchtigt werden. Hecken und Sträucher dienen zudem vielen Tieren als Lebensraum. Deshalb lohnt es sich, nicht jede Ecke des Gartens vollständig freizuschneiden.
Äste und Laub als Winterquartier nutzen
Abgeschnittene Äste und Zweige müssen nicht vollständig aus dem Garten verschwinden. Locker aufgeschichtete Reisighaufen können Igeln Schutz bieten. Auch Erdkröten, Frösche und Molche können unter dem Holz überwintern. Für einen solchen Haufen lässt sich eine kleine Mulde mit groben Ästen füllen und mit weiteren Schichten bedecken. Laub zwischen den Ästen sorgt zusätzlich für Schutz vor Kälte.