Hartz IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

Die Jobcenter dürfen Hartz-IV Empfängern wohl in Zukunft nicht mehr das komplette Geld streichen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

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Das Gericht hat entschieden: Die Kürzungen sind zum Teil verfassungswidrig - zumindest, wenn das Jobcenter die Leistungen um mehr als 30 Prozent kürzt. Auch das Duisburger jobcenter greift immer wieder zu Sanktionen, wenn Hartz IV-Empfänger zum Beispiel nicht zu Terminen erscheinen. Allein im Juni dieses Jahres gab es in Duisburg fast 1.500 solcher Sanktionen, sagt das jobcenter.

Immer wieder wehren sich Betroffene dagegen. Zum Beispiel gibt es am Donnerstag (7.11) wieder eine kleine Demo der Initiative "Aufrechtbestehen". Um halb acht morgens geht es los.

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