Haftstrafe nach Schüssen auf der Mühlenweide in Ruhrort
Veröffentlicht: Mittwoch, 05.03.2025 04:57
Nach Schüssen auf der Mühlenweide muss ein 26-jähriger Ruhrorter zwei Jahre ins Gefängnis. Das Duisburger Landgericht hat den Mann wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung verurteilt.

Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung hat das Landgericht am König-Heinrich-Platz einen 26-jährigen Ruhrorter zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. In der Nacht zum 8. Juli 2024 hatte er auf einem Parkplatz an der Ruhrorter Mühlenweide mit einer scharfen Waffe auf ein Auto geschossen, in dem ihm fünf unbekannte junge Männer saßen. Verletzt wurde niemand. Nur das Auto wurde von zwei Kugeln beschädigt.
Keine Beweise für versuchten Mord
Die Staatsanwaltschaft hatte versuchten Mord angeklagt, weil der Angeklagte den möglichen Tod von Menschen billigend in Kauf genommen habe. In der mehrtägigen Hauptverhandlung hatte der 26-Jährige das anders dargestellt. Er hat ausgesagt, er habe in einer Mischung aus Angst vor einer Auseinandersetzung und aus Imponiergehabe nur auf die Reifen des Wagens und damit ohne Tötungsabsicht gefeuert. Seine Version konnte nicht widerlegt werden.