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Grundsteuer: Wohnen in Duisburg wird teurer
© Michael Dahlke / FUNKE Foto Services
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Grundsteuer: Wohnen in Duisburg wird teurer

Der Stadtrat hat entschieden: Duisburg kehrt zum einheitlichen Grundsteuer-Hebesatz zurück. Wer dafür gestimmt hat und wie ihr euch an einer Online-Petition dagegen beteiligen könnt.

Veröffentlicht: Mittwoch, 25.02.2026 06:10

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Hausbesitzer in Duisburg müssen ab 2026 deutlich mehr Grundsteuer B zahlen als noch 2025. Der Stadtrat hat am Dienstag entschieden, die gesplitteten Hebesätze abzuschaffen und wieder einen einheitlichen Hebesatz einzuführen. Für Wohnimmobilien bedeutet das eine Erhöhung um 32 Prozent – von 886 auf 1.169 Prozent. Eigentümer werden also deutlich stärker belastet. Mieter könnten die steigende Grundsteuer über die Nebenkosten ebenfalls zu spüren bekommen. Für Unternehmen gibt es dagegen gute Nachrichten: Der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke sinkt um 20,4 Prozent – von 1.469 auf 1.169 Prozent. Die lokale Wirtschaft darf sich also über Entlastungen freuen.

SPD, CDU und Junges Duisburg unterstützten den Vorschlag von Stadtkämmerer Martin Murrack und stimmten geschlossen dafür. AfD, Grüne, Linke, FDP und BSW lehnten die Änderung ab. Die Ratsgruppe Tierschutz/DAL/WGD enthielt sich.

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Warum die Stadt zurück zum einheitlichen Hebesatz will

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Die Rückkehr zum einheitlichen Hebesatz hat gleich zwei Gründe: Zum einen gibt es rechtliche Unsicherheiten. Ein Urteil des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom Dezember 2025 stellte infrage, ob unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke rechtlich zulässig sind. Duisburg möchte dadurch mögliche Rechtsstreitigkeiten und Rückzahlungen in Millionenhöhe vermeiden.

Zum anderen gab es praktische Probleme bei der bisherigen Regelung. Die gesplitteten Hebesätze sollten eigentlich fairer sein: Wohnungsbesitzer zahlen weniger, Gewerbe mehr, ohne dass die Stadt zusätzliche Einnahmen erhält. In der Praxis mussten jedoch Tausende Bescheide korrigiert oder aufgehoben werden, wodurch der Stadt rund 11,5 Millionen Euro an Einnahmen fehlten.

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Kritik von Wirtschaft für Duisburg e.V.

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Der Verein Wirtschaft für Duisburg e. V. sieht die Entscheidung des Stadtrats gemischt. „Für Unternehmen kann die Vereinheitlichung des Hebesatzes entlastend wirken“, sagt Vorstandsvorsitzender Alexander Kranki. „Und in der wirtschaftlich schwierigen Phase, in der sich viele Betriebe derzeit befinden, ist jede Entlastung wichtig und willkommen.“ Gleichzeitig sorgt die rechtliche Unsicherheit für Unruhe in einer Debatte, die eigentlich bereits abgeschlossen war. Kranki betont: „Für Unternehmen wie für private Haushalte sind Verlässlichkeit, Planbarkeit und Rechtssicherheit zentrale Voraussetzungen. Grundsätzlich bleibt unsere Position unverändert: Wir wünschen uns als Wirtschaft eine niedrigere Grundsteuer für alle.“ Eine hohe Grundsteuer belaste am Ende den gesamten Wirtschafts- und Lebensstandort Duisburg, so Kranki.

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Petition gegen einheitlichen Hebesatz

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Gegen die Wiedereinführung des einheitlichen Hebesatzes läuft zudem eine Online-Petition von Joachim Bohn. Der Initiator fordert, die gesplitteten Hebesätze aus dem Jahr 2025 beizubehalten. Er argumentiert, dass die bisherige Regelung fairer sei und mit der neuen Regelung Eigentümer von Wohnimmobilien überproportional stark be- und Eigentümer von Nichtwohnimmobilien überproportional stark entlastet würden. Außerdem hätten noch nicht alle Instanzen über den Sachverhalt entschieden haben und selbst das Land NRW sei weiterhin der Meinung, dass gesplittete Grundsteuerhebesätze dem geltenden Recht entsprächen. Die Petition hat aktuell fast 6.414 Unterstützer (Stand: 25. Februar, 07:31) gesammelt.

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