
© JacobST - Fotolia
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Der 35-Jährige hat einen anderen Mann in dessen Wohnung regelrecht zu Tode gefoltert. Eine Woche lang hatte er immer wieder auf das Opfer eingeschlagen und eingetreten - auch noch, als dessen Zustand schon lebensbedrohlich war. Damit ist laut Gericht das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt.
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