
© JacobST - Fotolia
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Der Angeklagte sollte einen 53-jährigen Tankwart in dessen Wohnung in Marxloh mit einem Bierkrug schwer verletzt und einen vierstelligen Geldbetrag mitgenommen haben. Das Opfer war einen Tag später im Krankenhaus gestorben. Die Spuren haben aber nur bewiesen, dass der Angeklagte irgendwann in der Wohnung des Getöteten gewesen sein muss. Am Ende stand nicht mal fest, ob der Bierkrug die Tatwaffe war. Blutspritzer haben außerdem auf die Anwesenheit einer dritten Person zur Tatzeit hingewiesen.
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