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Gericht stoppt umstrittene Deponie in Duisburg: Erfolg für Umweltschützer
© Tanja Pickartz / FUNKE Foto Services
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Gericht stoppt umstrittene Deponie in Duisburg: Erfolg für Umweltschützer

Das Oberverwaltungsgericht hat die Pläne für eine große Bauschuttdeponie auf der Halde Lohmannsheide in Duisburg vorerst gestoppt. Die Entscheidung ist ein bedeutender Erfolg für den BUND NRW, der seit Jahren gegen das Projekt kämpft. Das Gericht folgte dabei weitgehend den Argumenten der Umweltschützer.

Veröffentlicht: Dienstag, 23.12.2025 13:54

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Die umstrittene Planung der Deponie Lohmannsheide in Baerl ist gerichtlich vorerst gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht hat am Freitag einen Antrag auf sofortigen Vollzug abgelehnt und folgt damit weitgehend den Argumenten des BUND. Die Halde Lohmannsheide an der Stadtgrenze zwischen Duisburg und Moers hat eine problematische Vergangenheit: Früher wurde dort illegal Müll verklappt, später diente sie als Bergehalde. Der Untergrund ist dadurch stark belastet und inhomogen. Die geplante Ablagerung von fünf Millionen Tonnen Bauschutt würde nach Einschätzung des BUND zu unkalkulierbaren Risiken für das Grundwasser führen. Bereits jetzt gelangen Schadstoffe von der Bergehalde ins Grundwasser. Die Umweltschützer argumentieren, dass zunächst eine Sanierung erfolgen müsse, bevor eine weitere Nutzung möglich sei. Hinzu kommen Bedenken wegen dauerhafter Belastungen durch Verkehr, Lärm und Staubentwicklung für die Anwohner.

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Gericht sieht gravierende Mängel in der Genehmigung

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Im Juni 2024 hatte die Bezirksregierung Düsseldorf dem Betreiber "Deponien auf Halden" (DAH1) die Genehmigung erteilt. Dagegen klagten der BUND, die Stadt Moers und die Caritas – mit aufschiebender Wirkung. Die Firma versuchte daraufhin, einen sofortigen Vollzug der Genehmigung durchzusetzen. Am 19. Dezember 2025 lehnte das Oberverwaltungsgericht diesen Antrag unanfechtbar ab. In der Begründung heißt es, die Genehmigung weise gravierende formale und handwerkliche Fehler auf und werde wahrscheinlich auch im Hauptverfahren keinen Bestand haben.

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BUND sieht Bezirksregierung in der Kritik

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"Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Für die DAH1 gibt es keinen sofortigen Vollzug. Aber die eigentliche Verliererin ist die Bezirksregierung Düsseldorf, weil deren Genehmigung mangelhaft ist", erklärt Michael Zerkübel vom BUND Moers/Neukirchen-Vluyn.

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Bürgerengagement ermöglichte professionelle Rechtshilfe

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Der Erfolg vor Gericht war nur durch breite Unterstützung aus der Bevölkerung möglich. Kerstin Ciesla vom BUND Duisburg betont: "Dank der enormen Unterstützung aus der Bevölkerung ist es uns gelungen, mehrere Gutachten und die Arbeit einer auf Umweltrecht spezialisierten Anwaltskanzlei zu finanzieren." Die Umweltschützer zeigen sich zuversichtlich, dass das Gericht auch im Hauptverfahren ihrer Argumentation folgen wird. Ob es überhaupt noch zu einem Hauptverfahren kommt, bleibt abzuwarten. Die wahren Gewinner seien am Ende die Umwelt und die Menschen, die unter dem Vorhaben gelitten hätten, so Ciesla.

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