Gastronomie-Sperrstunde ist rechtens - Chancen für einen Eilantrag aus Duisburg nur noch sehr gering

Die Sperrstunde in der Gastronomie in NRW ist rechtens - das hat das Oberverwaltungsgericht Münster gestern (26.10.) entschieden. Es hat damit auf 19 Eilanträge von Gastronomen reagiert. Der Eilantrag eines Duisburger Gastronomen war noch nicht dabei.


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Aus Duisburg gibt es einen Eilantrag vom Betreiber der Florida Table Dance Bar in der Stadtmitte. Seine Klage ist zwar jetzt nicht automatisch vom Tisch - nach der gestrigen Entscheidung des Gerichts sind die Chancen auf Erfolg aber sehr gering. Der Duisburger kann die Klage zurückziehen oder eine Gerichtsentscheidung einfordern. Dann muss sich das OVG mit seinem Fall befassen. Gastronomiebetriebe dürfen aktuell nur bis 23 Uhr öffnen - die Sperrstunde gilt auch für den Alkoholverkauf.

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