
Am 17. Februar 2025 stieß er am Hauptbahnhof einen Mann auf einem Treppenabsatz, der daraufhin über ein Geländer 9,60 Meter in die Tiefe stürzte. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen an Brust, Rücken und Kopf.
Kein Tötungsvorsatz – aber Verletzungsabsicht
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich versuchten Totschlag angeklagt. Die Schwurgerichtskammer sah nach mehrtägiger Hauptverhandlung jedoch keinen Tötungsvorsatz. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte die Absicht hatte, den Mann durch einen Sturz die Treppe hinunter zu verletzen.
Das Landgericht verurteilte den Täter wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Gefängnis. Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass das stark betrunkene Opfer den 25-Jährigen provoziert hatte. Für die Höhe der Strafe waren jedoch die schweren Verletzungsfolgen und eine einschlägige Vorstrafe des Duisburgers ausschlaggebend.