
Die Stadt Duisburg macht es Autofahrern beim Pflichtumtausch ihrer Führerscheine jetzt leichter: Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihren Antrag nicht nur beim Straßenverkehrsamt in Neumühl stellen, sondern auch in allen sieben BürgerService-Stationen im gesamten Stadtgebiet.
Mehr Termine wegen großer Nachfrage
Mit der Ausweitung des Angebots reagiert die Stadtverwaltung auf die anhaltend hohe Zahl von Umtauschanträgen. Die zusätzlichen Anlaufstellen sollen die Wartezeiten verkürzen und den Service für die Bürger verbessern. Aktuell betroffen sind alle Scheckkarten-Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Wer seinen Führerschein in diesem Zeitraum bekommen hat, muss ihn bis spätestens 19. Januar 2027 umtauschen. Die Stadt empfiehlt, den Antrag frühzeitig zu stellen, um den neuen Führerschein rechtzeitig zu erhalten.
Was passiert bei Fristversäumnis?
Nach Ablauf der Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit – ähnlich wie ein abgelaufener Personalausweis. Wer dann noch mit dem alten Dokument unterwegs ist, riskiert Probleme bei Verkehrskontrollen. Eine wichtige Ausnahme gilt für alle, die vor 1953 geboren wurden: Sie müssen ihren Führerschein – unabhängig von Typ und Ausstellungsjahr – erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen.
So funktioniert der Umtausch
Termine können ab sofort online unter www.duisburg.de/termine gebucht werden – sowohl für die BürgerService-Stationen als auch für das Straßenverkehrsamt.
Folgendes wird benötigt:
- Ein biometrisches Passfoto auf Papier
- Der alte Führerschein
- 31,60 Euro Gebühr
Der neue Führerschein wird von der Bundesdruckerei direkt per Post nach Hause geschickt. Eine persönliche Abholung ist in den BürgerService-Stationen nicht möglich. Wer seinen Führerschein lieber selbst abholen möchte, muss den Antrag weiterhin beim Straßenverkehrsamt in Neumühl stellen.
Hintergrund: EU-weiter Umtausch läuft bis 2033
Die Umtauschaktion basiert auf der dritten EU-Führerscheinrichtlinie. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen das neue EU-Modell getauscht werden. Ziel ist ein einheitliches und fälschungssicheres Muster in allen EU-Ländern.
Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Ausstellungsjahr:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Alle Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 mussten bereits bis zum 19. Januar 2025 getauscht werden.