Freispruch im Prozess um Messerstecherei bei Tauffeier

Die beiden Angeklagten zu einer Messerstecherei bei einer Tauffeier in Rheinhausen wurden freigesprochen. Das hat das Landgericht Duisburg heute entschieden. 

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 Die Angeklagten sollen letztes Jahr im Herbst auf einen anderen Mann eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben. Allerdings war die Situation sehr unübersichtlich. Das Gericht konnte Notwehr nicht ausschließen. Zudem ist unklar, ob sie das Opfer mit dem Messer getroffen haben. Das wegen hat das Landgericht die beiden Männer freigesprochen.

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