
© JacobST - Fotolia
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Die Angeklagten sollen letztes Jahr im Herbst auf einen anderen Mann eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben. Allerdings war die Situation sehr unübersichtlich. Das Gericht konnte Notwehr nicht ausschließen. Zudem ist unklar, ob sie das Opfer mit dem Messer getroffen haben. Das wegen hat das Landgericht die beiden Männer freigesprochen.
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