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Land- und Amtsgericht Duisburg
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Der 40-Jährige hatte seinen Zellengenossen mit einer Kaffeetasse angegriffen. Allerdings aus Notwehr, sagen die Richter. Der Mithäftling hatte ihn laut Zeugenaussagen vorher bereits mit einem Wasserkocher attackiert. Der Angegriffene war nach der Auseinandersetzung im Krankenhaus gestorben, weil er ein Schmerzmittel nicht vertragen hatte.
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