
© Paul Hill - Fotolia
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Der 28-Jährige hat psychische Störungen und gilt als nicht schuldfähig. Durch seine Verteidigerin hat er erklären lassen, ihm sei es azum Tatzeitpunkt schlecht gegangen und er habe geschwankt. Dass eine Frau von einem Zug überrollt wurde, will er gar nicht mitbekommen haben. Eventuell habe er versucht, sich an ihr abzustützen. Absichtlich auf die Gleise gestoßen habe er sie aber nicht. In dem Sicherungsverfahren geht es darum, ob der Beschuldigte dauerhaft in die Psychiatrie kommt.
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