Fleischbetrieb in Duisburg: Geschäftsführer müssen 5000 Euro zahlen

Zwei Geschäftsführer eines Duisburger Fleischbetriebs sind vom Amtsgericht König-Heinrich-Platz wegen Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz zu einer Geldstrafe verdonnert worden. Die 36 und 34 Jahre alten Männer müssen jeweils 5000 Euro Geldbuße zahlen, nachdem Kontrolleure manipulierte Fleisch-Etiketten in ihrem Betrieb entdeckt hatten.

© Stefan Arend / FUNKE Foto Services

Zwei Geschäftsführer eines Duisburger Fleischbetriebs müssen jeweils 5000 Euro Geldbuße zahlen. Im Mai 2024 stießen Lebensmittelkontrolleure bei einer Überprüfung auf eine verdächtige Charge. Frisches Rindfleisch und Rohwürste trugen überklebte Etiketten. Dadurch wurde die ursprünglich aus Polen stammende Ware plötzlich zu einem deutschen Produkt - und bekam gleichzeitig ein jüngeres Produktionsdatum verpasst. Die Manipulation fiel den Kontrolleuren bei der Inspektion des mittelständischen Fleischzerlegungsbetriebs auf. Solche Etiketten-Manipulationen können Verbraucher über die tatsächliche Herkunft und das Alter der Produkte täuschen.

Verantwortung bei Online-Partner abgewälzt

Vor Gericht versuchten sich die beiden Angeklagten zu rechtfertigen. Sie behaupteten, die Etikettierung falle in den Zuständigkeitsbereich eines kooperierenden Betriebs. Dieser Online-Händler sitzt seit einigen Jahren im gleichen Gebäudekomplex und wird bei verschiedenen Produktionsschritten unterstützt. Doch die Vertragsdetails sprachen eine andere Sprache: Laut den schriftlichen Vereinbarungen blieb die Verantwortung für die korrekte Etikettierung bei den beiden Geschäftsführern des Fleischbetriebs.

Fahrlässigkeit statt Vorsatz

Die Strafrichterin konnte den beiden Männern keinen Vorsatz nachweisen. Stattdessen ging das Gericht von fahrlässigem Handeln aus. Das Verfahren wurde gegen Zahlung der Geldbuße eingestellt.

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