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Fitnessstudio-Fallen
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Fitnessstudio-Fallen

Einmal unterschrieben, kommt man vor Ende der Vertragslaufzeit nicht raus. Was die Duisburger Verbraucherzentrale rät:

Veröffentlicht: Donnerstag, 02.04.2026 07:48

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Vorzeitige Kündigung nur in Extremfällen möglich

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In der Regel haben Fitnessstudioverträge eine Laufzeit von 12 oder auch 24 Monaten. Die Verträge sind so konzipiert, dass es quasi unmöglich ist, den Vertrag frühzeitig zu kündigen. Optionen, die monatlich kündbar sind, sind meist sehr teuer und enthalten weniger Vorteile. Harald Rahlke von der Verbraucherzentrale Duisburg warnt: „Man muss sich die Vertragsbedingungen genau durchlesen. Eine vorzeitige Kündigung ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich, wie zum Beispiel bei schweren Vertragsverletzungen von Seiten des Fitnessstudiobetreibers. Auch ein Umzug des Fitnessstudios, der dazu führt, dass man nicht mehr so schnell zum Training kommt, kann ein solcher Ausnahme-Kündigungsgrund sein. Wenn man dauerhaft erkrankt oder sich so schwer verletzt, dass das Training auf Dauer oder sogar für immer unmöglich wird, ist eine vorzeitige Kündigung ebenfalls möglich.“

Ein Umzug aus beruflichen oder familiären Gründen ist kein Kündigungsgrund. Auch die Unzufriedenheit über das Angebot, die Öffnungszeiten etc. gilt nicht als Kündigungsgrund.

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Einen schwachen Trost gibt es

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„Wenn man sich eine Verletzung, wie zum Beispiel eine Zerrung, zuzieht, die das Training für ein paar Wochen oder Monate unmöglich macht, dann kann man den Vertrag pausieren“, erklärt uns Harald. Das heißt, dass man in den Monaten, in denen man nicht trainieren kann, immerhin nichts zahlt. Leider werden die pausierten Monate dann wieder an die Laufzeit hinten angehängt. Heißt: Wer sich in einem Fitnessstudio anmeldet, sollte sich vorab bewusst machen, dass diese Verträge vorzeitig nicht kündbar sind. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auf die teureren, monatlich kündbaren Tarife zurückgreifen.

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