Exhibitionist aus Meiderich zu Geldstrafe verurteilt

Wegen einer exhibitionistischen Handlung verurteilte das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz einen 69-jährigen Duisburger.


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Laut Anklage war der Mann am 25. November 2020 in einem Supermarkt in der Duisburger Innenstadt beim Diebstahl von Wurst im Wert von zwei Euro erwischt worden. Bei einer anschließenden Polizeikontrolle ließ er mitten in der Fußgängerzone seine Hosen herunter, zeigte den Beamten sein Geschlechtsteil und präsentierte ihnen sein Gesäß. Das habe aber keine sexuelle Komponente gehabt, beteuerte der Angeklagte. Er habe nur zeigen wollen, dass er kein Diebesgut bei sich geführt habe. Den Diebstahl, für den es tatsächlich keinen Beweis gab, stellte das Gericht ein, sah den Exhibitionismus aber als erwiesen an. Den guten Rat des Vorsitzenden an den Angeklagten, dieser könne sich durch eine Rücknahme seines Widerspruchs gegen einen Strafbefehl von 400 Euro viel Geld sparen, ignorierte der 69-Jährige allerdings. Er muss nun 2400 Euro zahlen. Das Gericht senkte zwar die Zahl der Tagessätze um zehn auf 30, erhöhte aber angesichts der recht hohen Rente des Angeklagten die Tagessatzhöhe von zehn auf 80 Euro. Der Angeklagte war völlig fassungslos über das Urteil und darüber, dass er diese Strafe nicht einmal von der Steuer absetzen kann.

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