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Ex-Polizist in Duisburg freigesprochen: Raub-Plan blieb nur Chat-Nachricht
© Stefan Arend / FUNKE Foto Services
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Ex-Polizist in Duisburg freigesprochen: Raub-Plan blieb nur Chat-Nachricht

Ein ehemaliger Polizeianwärter aus Duisburg ist heute vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz freigesprochen worden.

Veröffentlicht: Freitag, 26.09.2025 11:44

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Freispruch für einen Ex-Polizisten. Der 25-Jährige hatte sich mit seinem minderjährigen Cousin über einen geplanten Raubüberfall ausgetauscht – doch zur Tat kam es nie.

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Chat-Nachrichten bringen Raub-Plan ans Licht

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Die Ermittlungen gegen den jungen Mann begannen durch Zufall. Bei Ermittlungen gegen einen Verwandten des Duisburgers stieß die Polizei auf verdächtige Chat-Nachrichten. In den Unterhaltungen tauschten sich der damalige Polizeianwärter und sein 17-jähriger Cousin über einen geplanten Raubüberfall aus. Ende 2021 hatte der minderjährige Cousin dem frisch gebackenen Kommissaranwärter einen konkreten Plan vorgeschlagen. Mit Waffengewalt wollten sie einen gemeinsamen Bekannten überfallen und ihm Marihuana sowie eine größere Menge illegales Feuerwerk abnehmen. Der angehende Polizist stimmte dem Vorhaben in den Nachrichten zu.

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Gericht sieht strafbefreienden Rücktritt

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Vor dem Schöffengericht beteuerte der 25-Jährige heute, die Chat-Nachrichten seien nur Spaß gewesen. Das Gericht glaubte dieser Darstellung jedoch nicht. Dennoch sprachen die Richter den Angeklagten frei – aus rechtlichen Gründen. Entscheidend war: Es gab keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der geplante Raub jemals stattgefunden hat. Zudem hatten die beiden Verwandten nach den ursprünglichen Nachrichten nie wieder über das Vorhaben gesprochen. Das Gericht wertete dies als strafbefreienden Rücktritt von der geplanten Straftat.

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Karriere bei der Polizei bereits beendet

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Für den 25-Jährigen hatte der Chat-Skandal bereits vor dem Gerichtsverfahren Konsequenzen. Wegen "charakterlicher Ungeeignetheit" wurde er aus der Polizei-Ausbildung entfernt. Der ehemalige Kommissaranwärter muss nun alle bis dahin erhaltenen Bezüge an das Land Nordrhein-Westfalen zurückzahlen.

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