DVG: Keine Bußgelder bei Missachtung der Maskenpflicht

Die DVG-Kontrolleure überprüfen die Einhaltung der Maskenpflicht. Allerdings dürfen sie keine Bußgelder erheben, wenn jemand trotz Erinnerung keine Maske trägt.


Die DVG will weiter verstärkt die Maskenpflicht in Bus und Bahn kontrollieren. Bußgelder verhängen darf sie aber nicht. In anderen Städten wie Berlin ist das bereits anders. Dort hat die BVG die Nutzungsbedingungen extra angepasst. Somit können die Kontrolleure zwar weiter keine Bußgelder, dafür aber Vertragsstrafen verhängen. Laut DVG ist eine solche Regelung in Duisburg nicht möglich. In Berlin scheine die rechtliche Grundlage eine andere zu sein. Hier bei uns dürfe nur die Stadt in Form des Ordnungsamtes Bußgelder erheben, so die DVG. Kontrolleure der DVG dürfen Fahrgäste lediglich auf die Maskenpflicht hinweisen. Bei Bussen bleibt der Vordereinstieg derzeit weiter gesperrt. Sonst verweist die DVG auf die üblichen Hygienevorschriften.

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