
In einem seit Jahren laufenden Ermittlungsverfahren des Hauptzollamts Duisburg ist der Hauptbeschuldigte jetzt gefasst worden. Nach Angaben des Zolls wurde der Mann im Juni 2026 am Flughafen London-Heathrow festgenommen. Grundlage war ein europäischer Haftbefehl. Selbst eine Vornamensänderung in der Türkei habe die Fahnder nicht aufgehalten. Mitte Juni 2026 wurde der Beschuldigte nach Deutschland überstellt. Seitdem sitzt er wieder in Untersuchungshaft. Auf die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Bochum wartet er nun in Haft.
Ermittlungen aus Duisburg mit millionenschwerem Verdacht
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht laut Hauptzollamt Duisburg eine mutmaßlich gewerbsmäßige Bande. Sie soll Firmen aus der Bau-, Gerüstbau- und Gebäudereinigungsbranche über Jahre mit Schein- und Abdeckrechnungen versorgt haben. Außerdem besteht der Verdacht, dass über sogenannte Kick-Back-Zahlungen Schwarzgeld und verdeckte Gewinnentnahmen organisiert wurden. Nach Darstellung der Ermittler könnten so auch Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Sozialkassenbeiträge umgangen worden sein. Mindestens 30 Millionen Euro sollen durch die Hände der Bande geflossen sein. Die Ermittlungen gehen auf ein Verfahren zurück, das inzwischen rund zwölf Jahre alt ist.
Durchsuchungen in Duisburg und anderen Städten
Ein Höhepunkt des Verfahrens waren bereits 2015 umfangreiche Durchsuchungen. Damals durchsuchten rund 400 Einsatzkräfte Geschäftsräume, Privatwohnungen und auch Steuerberater-Kanzleien. Federführend waren nach Zollangaben die Hauptzollämter Duisburg und Bielefeld im Auftrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität Bochum. Der Hauptverdächtige wurde damals von Spezialeinsatzkräften des Zolls festgenommen. In seiner Wohnung fanden die Beamten hohe Bargeldbeträge, gefälschte Pässe sowie eine Pistole mit zwei Magazinen. Auch bei weiteren Beschuldigten wurden laut Zoll illegale Waffen und Bargeld entdeckt.
Haftbefehl damals außer Vollzug gesetzt
Der Fall hatte schon 2016 eine entscheidende Wendung genommen. Nach zwei Monaten Untersuchungshaft wurde der Haftbefehl gegen den Hauptbeschuldigten damals unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Diese Situation nutzte der Mann laut Hauptzollamt zur Flucht. Seitdem war er für die Behörden nicht greifbar. Erst der europäische Haftbefehl führte nun zum Erfolg. Mit der erneuten Festnahme und der Rückführung nach Deutschland wurde auch die weitere Untersuchungshaft angeordnet. Jetzt muss sich der Beschuldigte vor dem Landgericht Bochum verantworten.