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In etwa jedem achten Fall widersprechen die betroffenen Duisburger einem Corona-Bußgeld. Und diese Widersprüche haben durchaus Erfolgschancen. In über 200 Fällen wurde ein Bußgeld wieder zurückgenommen. Laut Stadt werden bsp. Atteste nachgereicht, die manche Menschen aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreien. In über 100 Fällen sind die Bußgeldverfahren allerdings an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden - da den Einsprüchen nicht stattgegeben wurde und die Betroffenen die Strafe nicht akzeptieren wollen. Für die zuständigen Amtsgerichte ist daher mit einer zusätzlichen Belastung zu rechnen.
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