Duisburger wegen Kinderpornografie zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

Das Landgericht am König-Heinrich-Platz hat gestern (30.07.) einen 47-jährigen Mann aus Duisburg wegen bandenmäßigen Verbreitens von Kinderpornografie zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte über Jahre hinweg Hunderte von Missbrauchsdarstellungen in einer Darknet-Plattform geteilt.

© Kerstin Kokoska / FUNKE Foto Service

Ein 47-jähriger Duisburger muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Mann hatte über mehrere Jahre Bilder und Videos mit Kindesmissbrauch im Internet verbreitet. Zwischen 2019 und seiner Festnahme im September 2024 stellte der Duisburger bei 25 verschiedenen Gelegenheiten Hunderte Bilder und Videos auf die Internet-Plattform "Alice in Wonderland". Die Aufnahmen zeigten schwersten sexuellen Missbrauch von Kindern im Alter zwischen zwei und zwölf Jahren.

Die inzwischen von den Behörden abgeschaltete Plattform operierte im sogenannten Darknet und war nur über spezielle Browser erreichbar. Trotz dieser Verschleierung soll sie während ihrer mehrjährigen Laufzeit bis zu eine Million registrierte Mitglieder gehabt haben.

Registrierung gilt als Bandenbeitritt

Der Bundesgerichtshof wertet bereits die Registrierung in einer solchen Gruppierung als Beitritt zu einer kriminellen Bande. Diese Rechtsprechung führte zu der Verurteilung wegen bandenmäßigen Handelns, was eine höhere Strafandrohung zur Folge hat.

Geständnis während fünftägigem Prozess

Der 47-Jährige gestand seine Schuld während des fünftägigen Verfahrens pauschal ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - der Verurteilte kann noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.


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