Anzeige
Duisburger muss länger ins Gefängnis: 14 Monate mehr wegen Nachstellung und Unfallflucht
© Stefan Arend / FUNKE Foto Services
Teilen:

Duisburger muss länger ins Gefängnis: 14 Monate mehr wegen Nachstellung und Unfallflucht

Ein 37-jähriger Duisburger ist am Amtsgericht am König-Heinrich-Platz wegen mehrerer Straftaten verurteilt worden. Das Schöffengericht erhöhte seine bestehende Haftstrafe um 14 Monate auf insgesamt drei Jahre und neun Monate. Der Mann hatte seine Ex-Freundin über Monate massiv belästigt und war betrunken einen Unfall gefahren.

Veröffentlicht: Freitag, 23.01.2026 12:50

Anzeige

Ein 37-jähriger Duisburger muss länger ins Gefängnis, nachdem er seine Ex-Freundin terrorisiert hat. Die Vorgeschichte begann am 5. September 2022 in Walsum. Nachdem seine damalige Freundin ihn aus der Wohnung geworfen hatte, startete der 37-Jährige alkoholisiert kurzerhand ihr Auto. Bereits beim Ausparken beschädigte er ein anderes Fahrzeug – und flüchtete zu Fuß vom Unfallort. Der Mann besitzt keinen Führerschein.

Anzeige

Monate der Belästigung und Bedrohung

Anzeige

Einen Tag nach der Trennung begann der Duisburger, seine Ex-Freundin systematisch zu terrorisieren. Er bombardierte sie mit Anrufen und Nachrichten im Internet. Dabei drohte er wiederholt damit, intime Fotos von ihr zu veröffentlichen.

Der Angeklagte ging noch weiter: Er holte die Kinder seiner Ex-Freundin eigenmächtig von der Schule ab und bestellte unter ihren persönlichen Daten Waren im Internet. Eine gerichtliche Anordnung des Amtsgerichts, die ihm jede Form der Annäherung untersagte, ignorierte er komplett.

Anzeige

Bereits wegen Vergewaltigung verurteilt

Anzeige

Der 37-Jährige ist bei der Justiz kein Unbekannter. Er war bereits mehrfach vorbestraft. Zuletzt hatte ihn das Gericht 2022 zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt, weil er eine 19-Jährige vergewaltigt hatte.

Vor dem Schöffengericht zeigte sich der Mann geständig und räumte alle Vorwürfe ein. Das Gericht verhängte für das Fahren ohne Führerschein, die Unfallflucht, die Nachstellung und den Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz eine zusätzliche Strafe von 14 Monaten. Seine Gesamthaftstrafe beträgt nun drei Jahre und neun Monate.

Anzeige
Anzeige
Anzeige