
© JacobST - Fotolia
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Wegen sexuellen Missbrauchs hat das Landgericht einen 40-jährigen Duisburger zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt - und seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Der Angeklagte hatte sich im vergangenen Frühjahr in acht Fällen an einem achtjährigen Nachbarsjungen vergangen, dem er während des ersten Lockdowns Nachhilfe gab. Ein Gutachter hat dem Angeklagten eine ausgeprägte Persönlichkeitsstörung festgestellt. Ohne Behandlung würde die Gefahr weiterer Taten bestehen.
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