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Duisburger Landgericht verurteilt zwei Männer wegen Entführung und Erpressung
© Stefan Arend / FUNKE Foto Services
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Duisburger Landgericht verurteilt zwei Männer wegen Entführung und Erpressung

Nach vier Verhandlungstagen sprach das Landgericht am König-Heinrich-Platz am Freitag seine Urteile: Ein 48-jähriger Duisburger muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, sein 42-jähriger Komplize aus Oberhausen erhielt zweieinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe.

Veröffentlicht: Montag, 14.07.2025 03:40

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Das Landgericht Duisburg hat zwei Männer wegen erpresserischen Menschenraubs verurteilt. Die Männer aus Duisburg und Oberhausen sind zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der Fall begann um die Jahreswende, als dem Duisburger drei Roller aus seiner Garage gestohlen wurden. In einem der Fahrzeuge hatte er eine unbekannte Menge Marihuana für einen Dritten versteckt. Als die Roller verschwanden, geriet der 48-Jährige unter erheblichen Druck. Am 6. Januar 2024 nahmen die beiden Männer das Recht in die eigene Hand. Sie lauerten zwei mutmaßlichen Dieben an einer Kleingartenanlage in Duisburg auf und verschleppten sie in eine Gartenlaube.

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Gefangennahme und Gewalt in der Gartenlaube

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In der Laube hielten die Angeklagten die beiden jungen Männer fest, schlugen und bedrohten sie massiv. Ihr Ziel: Sie wollten vor allem das verschwundene Marihuana zurückbekommen. Der Plan scheiterte jedoch - das Rauschgift blieb verschwunden.

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Milderes Urteil wegen besonderen Umständen

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Das Gericht wertete die Tat als minderschweren Fall des erpresserischen Menschenraubs. Normalerweise hätte die Strafe mindestens fünf Jahre betragen müssen. Für das vergleichsweise milde Urteil waren mehrere Faktoren entscheidend: Der Duisburger stand selbst wegen des verschwundenen Rauschgifts unter erheblichem Druck, und beide Angeklagten legten weitgehende Geständnisse ab. Diese Geständnisse waren für die Aufklärung entscheidend, da von den Geschädigten nur einer seiner Zeugenladung vor Gericht gefolgt war. Ohne die Aussagen der Täter wäre der Fall möglicherweise nicht aufgeklärt worden.

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