Duisburger Landgericht verurteilt Schildkrötendieb

Im Verfahren um Tier-Diebstähle aus dem Duisburger und Krefelder Zoo gab es heute (28.4) ein Urteil. Aber nur gegen einen der beiden Angeklagten.


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Der 40-jährige hatte eine Schildkröte aus dem Duisburger Zoo geklaut. Dafür hat er laut Landgericht einen Familienausflug genutzt und das Tier in einem Kinderwagen versteckt. Der Oberhauser muss jetzt 2.400 Euro Geldstrafe zahlen. Der Diebstahl von Affen aus dem Krefelder Zoo konnte ihm dagegen nicht nachgewiesen werden. In Auftrag gegeben haben soll das Ganze der Hauptangeklagte, ein 70-jähriger aus Oberhausen. Der Prozess gegen ihn kann aber erstmal nicht weitergeführt werden. Der Mann ist schwer krank und liegt auf der Intensivstation. Das Verfahren gegen ihn wurde abgetrennt und wird irgendwann noch einmal von vorne starten, wenn er wieder gesund ist. 

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