
© JacobST - Fotolia
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Der Täter hat vor Gericht angegeben, über Jahre von seiner Mutter misshandelt worden zu sein und unmittelbar vor der Tat selbst von seiner Mutter mit einem Messer bedroht worden zu sein. Das hat das Gericht veranlasst, ihn zu Totschlag statt zu heimtückischem Mord zu verurteilen, wie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
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