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Land- und Amtsgericht Duisburg
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Vergangenen Oktober hatte der 38-jährige Duisburger den Säugling nachts mehrere Minuten lang gewürgt. Das Baby erlitt Verletzungen an Hals und Kiefer und einen schweren Hirnschaden. Hilfe hat der zur Tatzeit betrunkene Mann erst am folgenden Nachmittag geholt - da war das Kind bereits hirntod. Am Tag darauf verstarb der Junge im Krankenhaus. Die Behauptung des Mannes, er könne sich alkoholbedingt an nichts erinnern, nahm das Gericht dem Angeklagten nicht ab. Neben der Haftstrafe ordneten die Richter die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die Mutter des Kindes war bei seiner Geburt gestorben. Ab da hatte sich der Angeklagte um den gemeinsamen Sohn gekümmert.
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