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Duisburg: Zwei Schwimmbad-Vorfälle mit Minderjährigen
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Duisburg: Zwei Schwimmbad-Vorfälle mit Minderjährigen

In Duisburg und Dinslaken sind Mädchen sexuell belästigt worden. Was bislang bekannt ist und wie die Polizei die Fälle einordnet.

Veröffentlicht: Dienstag, 26.05.2026 11:03

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Die Kriminalpolizei Duisburg ermittelt nach zwei Fällen wegen sexueller Belästigung in Schwimmbädern. Einer der Vorfälle soll sich am Montagnachmittag, 25. Mai, gegen 17 Uhr in einem Schwimmbad an der Scholte-Rahm-Straße in Duisburg-Vierlinden ereignet haben. Nach Angaben der Polizei soll ein 30-Jähriger dort zwei Minderjährige angefasst haben. Eine Zeugin informierte daraufhin einen Security-Mitarbeiter über den Vorfall. Als der Mann mit den Vorwürfen konfrontiert wurde, kam es laut Polizei zu einer Auseinandersetzung, an der mehrere Personen beteiligt gewesen sein sollen.

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Fall in Dinslaken-Bruch mit zwei Minderjährigen

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Der zweite Fall betrifft ein Schwimmbad an der Straße Am Stadtbad in Dinslaken. Dort soll ein 37-Jähriger bereits am Samstagabend, 23. Mai, gegen 18 Uhr zwei Minderjährige angefasst haben. Die Mädchen informierten nach Polizeiangaben einen Mitarbeiter des Schwimmbads, der anschließend die Polizei verständigte. Weil ein Erziehungsberechtigter auf den 37-Jährigen losgehen wollte, mussten die Einsatzkräfte einschreiten. Die betroffenen Mädchen befanden sich nach dem Vorfall in der Obhut ihrer Eltern.

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Kriminalkommissariat aus Duisburg übernimmt die Ermittlungen

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In beiden Fällen hat das Kriminalkommissariat 15 die Ermittlungen aufgenommen. Die Untersuchungen dauern nach Angaben der Polizei derzeit an. Weitere Details zu den Hintergründen oder zum genauen Ablauf der Vorfälle hat die Polizei bislang nicht genannt. Klar ist aber: Die Fälle werden strafrechtlich geprüft. Ob und welche weiteren Maßnahmen folgen, ist derzeit noch offen.

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Polizei betont Schutz in Schwimmbädern

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„Schwimmbäder sollen Orte der Erholung, Freizeit und Sicherheit für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sein.“

Das betont die Polizei Duisburg. Unerwünschte Berührungen, anzügliche Kommentare, bedrängendes Verhalten, heimliches Fotografieren oder andere sexualisierte Übergriffe seien Grenzverletzungen und könnten Straftaten darstellen. Solchen Vorfällen werde konsequent nachgegangen. Damit macht die Polizei deutlich, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Freizeit- und Badeeinrichtungen besonders wichtig ist.

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