
Ein 26-jähriger Duisburger ist am Amtsgericht am König-Heinrich-Platz zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Schöffengericht sprach ihn wegen Besitzes von Cannabis und wegen Beihilfe zum Drogenhandel schuldig. Ein Einsatz in Wanheimerort spielte eine entscheidende Rolle. Dort war ein Wohnhaus am 5. Februar 2025 geräumt worden. Das Gebäude galt wegen baulicher Mängel, vor allem beim Brandschutz, als unbewohnbar. Bei dieser Räumung geriet der Angeklagte schließlich in den Fokus der Einsatzkräfte.
Cannabis in vier Koffern
Der 26-Jährige hatte in dem Haus eine Wohnung angemietet. Unter den Augen von Mitarbeitern des Ordnungsamtes, der Polizei, der Feuerwehr und des TÜV brachte er vier Koffer aus dem Gebäude zu seinem Auto. Dabei fiel vor allem der starke Geruch auf. In den Koffern befanden sich 13,5 Kilo Cannabis. Diese Menge wertete das Gericht als besonders belastend. Der Fund wurde damit zu einem zentralen Punkt im Strafverfahren gegen den Duisburger.
Amtsgericht Duisburg sieht keine Bewährung
Zugunsten des Angeklagten sprach vor allem, dass er bislang nicht vorbestraft war. Viel mehr konnte das Gericht aber nicht strafmildernd berücksichtigen. Für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung sah das Schöffengericht keine besonderen Umstände. Solche Gründe wären bei einer Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten nötig gewesen. Deshalb blieb es bei einer Haftstrafe von zwei Jahren.