
Wehende Fahnen an Autos, geschminkte Wangen und geschmückte Straßen gehören für viele Menschen zur WM einfach dazu. Auch in Duisburg überlegen viele, ob sie zu Hause oder am Arbeitsplatz mit Schwarz-Rot-Gold dekorieren. Wir haben in unseren sozialen Netzwerken gefragt, wie bei euch dekoriert und gefeiert wird. Dazu tauchten irritierende Kommentare auf. Es war mehrfach zu lesen, man lasse das lieber, weil sonst der Staatsschutz ermittle. Diese Aussage sorgt schnell für Verunsicherung. Sie ist so aber nicht richtig und braucht eine genaue Einordnung.
Deutschlandflagge zu zeigen ist grundsätzlich erlaubt
Grundsätzlich gilt: Das Hissen der Deutschlandflagge ist legal. Das gilt während einer Fußball-WM genauso wie an jedem anderen Tag im Jahr. Wer also am Auto, am Balkon, im Garten oder im privaten Umfeld eine Deutschlandflagge zeigt, begeht damit keine Straftat. Anders ist die Lage bei verfassungswidrigen Symbolen und Flaggen. Dazu zählen etwa Reichsflaggen oder andere Kennzeichen aus der NS-Zeit, die verboten sein können. Die Deutschlandflagge selbst fällt ausdrücklich nicht darunter.
Ermittlungen im Märkischen Kreis hatten anderen Hintergrund
Ein Teil der Diskussion bezieht sich mutmaßlich auf einen Vorfall aus dem vergangenen Jahr in NRW. In Hilchenbach waren über Nacht an mehreren Stellen Deutschlandflaggen aufgetaucht, unter anderem an Laternen, Schildern und auch auf Privatgrundstücken. In diesem Zusammenhang wurde anschließend behauptet, der Staatsschutz ermittle wegen der Deutschlandflaggen. Das stimmt nicht - es wurden keine Ermittlungen aufgenommen, da keine Strafanzeige gestellt wurde.
In einem zweiten Fall im benachbarten Märkischen Kreis hat zwar tatsächlich der Staatsschutz Hagen ermittelt, allerdings nicht wegen des Hissens einer Deutschlandflagge an sich. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Hagen wurde am 20. Oktober 2025 von der Kreispolizeibehörde im Märkischen Kreis eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gefertigt. Demnach war an einem Funkmast auf einem eingezäunten Gelände ohne Wissen des Eigentümers eine Deutschlandfahne gehisst worden. Außerdem hing laut Hagener Polizei an dem Zaun ein Schild mit der Aufschrift „National Stolz ist kein Verbrechen“ in den Farben der Nationalflagge.
Was ist also erlaubt und was nicht?
Wer zur WM mit Schwarz-Rot-Gold dekorieren möchte, darf das grundsätzlich tun. Entscheidend ist, dass dabei keine fremden Grundstücke betreten oder private Flächen ohne Erlaubnis genutzt werden. Problematisch ist also nicht die Deutschlandflagge selbst, sondern ein mögliches unerlaubtes Handeln rund um das Aufhängen. Verboten bleiben außerdem verfassungswidrige Flaggen und Symbole. Wer legal dekoriert, muss deshalb keine Ermittlungen wegen der Deutschlandflagge befürchten. Die verbreitete Behauptung, schon das Zeigen der Fahne könne den Staatsschutz auf den Plan rufen, ist schlicht und ergreifend falsch.