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Feuerwerk zu Silvester - Das gilt in Duisburg
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Feuerwerk zu Silvester - Das gilt in Duisburg

Wo geböllert werden darf, bis wann geböllert werden darf und wie ihr beim Aufräumen helfen könnt, lest ihr hier:

Veröffentlicht: Montag, 29.12.2025 23:00

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In Duisburg gibt es an Silvester keine Böllerverbotszonen. Die Stadt hat für den Jahreswechsel keine stadtweiten oder stadtteilbezogenen Feuerwerksverbote geplant. Lediglich rund um den Zoo bleibt das Böllern zum Schutz der Tiere untersagt. Während Feuerwerk das ganze übrige Jahr über verboten ist, ist es am ausschließlich 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Auf der Seite der Stadt Duisburg findet ihr eine Übersicht mit Verhaltungsempfehlungen für den Umgang mit Böller, Rakete und Co.

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Keine lokalen Verbotszonen geplant

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Die Stadtverwaltung sieht von der Einrichtung spezieller Feuerwerkverbotszonen an bestimmten Plätzen oder Örtlichkeiten ab. Die Begründung: Solche Maßnahmen würden nicht zum gewünschten Erfolg führen. In den vergangenen Jahren verteilten sich Angriffe mit Feuerwerkskörpern auf Passanten, Rettungskräfte und Polizisten über das gesamte Stadtgebiet. Einzelne lokale Verbote würden das Problem nicht lösen, sondern lediglich verlagern, so die Einschätzung der Behörden.

Allerdings wird die Polizei in Hochfeld wieder eine mobile Überwachungskamera einrichten und baut damit auf den Erfolg dieser Maßnahme im vergangenen Jahr auf.

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Personal soll flexibel einsetzbar bleiben

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Ein weiterer Grund gegen Verbotszonen: Die Überwachung würde erhebliche Personalressourcen binden. Diese Einsatzkräfte stünden dann nicht mehr für flexible Einsätze im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung. Die Stadt geht davon aus, dass sich problematische Vorfälle bei lokalen Verboten einfach in andere Bereiche verlagern würden.

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Schutzzone für Zoo-Tiere bleibt bestehen

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Eine Ausnahme gibt es: Rund um den Duisburger Zoo gilt ein dauerhaftes Böllerverbot. Diese Regelung soll den Tieren einen ruhigeren Jahreswechsel ermöglichen und bestand bereits im vergangenen Jahr. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist in einem Radius von mindestens 100 Metern zur Zoogrenze verboten – besonders im Bereich des Kaiserbergs. Das Verbot gilt in der Zeit um Mitternacht und an Neujahr. Die allgemeinen Regelungen für Böllerverbotszonen nach der Sprengstoffverordnung, wie sie in allen deutschen Städten gelten, bleiben davon unberührt.

In Naturschutzgebieten ist Feuerwerk nicht zuletzt des Tierschutzes wegen ebenfalls verboten. Feuerwerk bedeutet für Wild- wie auch Haustiere enormen Stress und hinterlässt außerdem Müll.

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WBD bittet um Mithilfe bei Müllbeseitigung

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Am 1. Januar sammeln die Wirtschaftsbetriebe Duisburg den Silvestermüll in der Stadt ein. Besonders problematisch sind Feuerwerksbatterien, Raketenstäbe und Glasflaschen - sie verstopfen die Saugrohre der Kehrmaschinen und müssen dann in mühsamer Handarbeit entfernt werden. Die Wirtschaftsbetriebe bitten die Duisburger daher um Mithilfe: Wer Feuerwerksreste am Gehwegrand zusammenstellt oder selbst entsorgt, erleichtert den Reinigungskräften die Arbeit erheblich. Wichtig dabei: Verpackungen aus Kunststoff gehören in die Wertstofftonne, Papierverpackungen ins Altpapier. und vollständig abgekühlte Feuerwerksreste kommen in die Restmülltonne.

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