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Duisburg: Urteil nach absichtlich verursachtem Unfall
© Martin Möller / FUNKE Foto Services
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Duisburg: Urteil nach absichtlich verursachtem Unfall

In Duisburg ist ein 50-Jähriger nach einem absichtlich verursachten Unfall in Homberg verurteilt worden. Was das Gericht ihm vorwirft.

Veröffentlicht: Freitag, 15.05.2026 13:56

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Das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz hat einen 50-jährigen Mann zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem darf der Mann frühestens in anderthalb Jahren wieder einen neuen Führerschein beantragen. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung begangen hat. Im Prozess legte der 50-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. Er räumte die Vorwürfe nach Angaben aus der Verhandlung rückhaltlos ein.

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Unfall in Duisburg-Homberg absichtlich verursacht

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Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann am 23. Oktober 2025 gegen 19.20 Uhr in Homberg absichtlich einen Verkehrsunfall verursacht. An der Kreuzung Moerser Straße und Ottostraße fuhr er mit seinem Auto mit rund 50 Stundenkilometern in das Heck eines deutlich langsameren Wagens vor ihm. In dem gerammten Auto saßen seine erwachsenen Söhne. Beide kamen laut den Angaben im Prozess mit leichten Verletzungen davon. Das Fahrzeug wurde bei dem Zusammenstoß schwer beschädigt.

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Bedrohungen und Auseinandersetzungen im Vorfeld

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Der Mann hatte innerhalb von 48 Stunden außerdem drei Mal seine getrennt lebende Ehefrau und einen Sohn telefonisch bedroht. Das Gericht wertete auch diese Taten als Teil des Falls. Der 50-Jährige schilderte einen Streit um eine Eigentumswohnung als Hintergrund. Außerdem nannte er einen Vorfall mit einem seiner Söhne, bei dem ihm nach seiner Darstellung das Nasenbein gebrochen worden sei. Er sprach vor Gericht von einem emotionalen Ausnahmezustand. Eine Entschuldigung bei seiner Ex-Familie sowie ein Angebot über 10.000 Euro Entschädigung wurden von der Ex-Frau und den Söhnen zurückgewiesen.

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Urteil vom Schöffengericht am König-Heinrich-Platz

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Für das Gericht war das Geständnis des Angeklagten ein wichtiger Punkt im Verfahren. Trotzdem blieb es bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, bedeutet, dass der Mann nicht sofort ins Gefängnis muss, solange er sich in den kommenden drei Jahren an die Auflagen hält. Hinzu kommt die Sperre für einen neuen Führerschein von 18 Monaten. Der Fall zeigt, wie schnell familiäre Konflikte in strafrechtlich schwere Taten umschlagen können. Das Urteil ist jetzt am Amtsgericht Duisburg gefallen.

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