
An den Osterfeiertagen gelten auch bei uns in Duisburg besondere Regeln. Am Gründonnerstag (2. April) gilt ab 18 Uhr ein Tanzverbot, am Karfreitag sind von 0 bis 6 Uhr alle unterhaltenden Darbietungen untersagt. Bäckereien und Blumengeschäfte dürfen am Ostermontag nicht öffnen.
Tanzverbot an Gründonnerstag und Karfreitag
Das Feiertagsgesetz NRW verbietet am Gründonnerstag ab 18 Uhr öffentlichen Tanz. Am Karfreitag sind von 0 Uhr bis Karsamstag 6 Uhr alle musikalischen und unterhaltenden Darbietungen jeder Art verboten – einschließlich Tanz. Auch Spielhallen und Wettannahmestellen müssen am Karfreitag geschlossen bleiben.
Verkaufsverbot am Ostermontag für bestimmte Geschäfte
Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen am Ostermontag Verkaufsstellen mit überwiegend Blumen, Pflanzen, Zeitungen, Zeitschriften oder Backwaren nicht öffnen. Betroffen sind typischerweise Bäckereien, Konditoreien und Blumengeschäfte.
Kontrollen und Bußgelder bei Verstößen
Das Bürger- und Ordnungsamt führt an den genannten Tagen stichprobenartige Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durch. Verstöße gegen die Regelungen können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.