
Im April diesen Jahres soll der 31-Jährige gleich mehrfach Steine auf fahrende Autos geworfen haben. Die Taten sollen im Bereich einer Eisenbahnbrücke an der Papiermühlenstraße passiert sein. Dabei wurden Motorhauben, Dächer und Scheiben beschädigt. Eine Autofahrerin wurde durch ihr offenes Seitenfenster von einem Stein getroffen und erlitt eine Platzwunde an der Stirn.
Unterbringung in der Psychiatrie
Der Freispruch des Gerichts bedeutet aber nicht, dass der Mann auf freiem Fuß bleibt. Das Gericht hat eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Strafkammer ging davon aus, dass der 31-Jährige zur Tatzeit wegen einer chronischen Psychose mit Wahnvorstellungen, einer Minderbegabung und einer Drogensucht nicht schuldfähig war. Deshalb sprach sie ihn frei.
Schutz vor weiteren Straftaten
Durch die Unterbringung in der Psychiatrie sollen weitere Straftaten verhindert werden. Nach Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen besteht die Gefahr, dass der Mann ohne diese Maßnahme weitere schwere Straftaten begeht. Dieser Einschätzung schloss sich das Gericht an.