
Ein 35 Jahre alter Untersuchungsgefangener ist in der Nacht (30.08.) aus der JVA Duisburg-Hamborn geflohen. Nach Angaben des Justizministeriums NRW passierte das am frühen Morgen gegen 3.20 Uhr. Der Mann saß wegen Diebstahlverdachts in Haft. Am Vormittag fehlte von ihm weiter jede Spur, wie ein Sprecher der Duisburger Polizei bestätigt hat. Die Fahndung läuft. Damit beschäftigt der Fall jetzt nicht nur die Polizei, sondern auch das NRW-Justizministerium. Vor allem die Frage, wie der Mann aus dem Gefängnis entkommen konnte, steht im Mittelpunkt.
Flucht über Zellenfenster und Dach in Hamborn
Nach bisherigen Informationen soll der Gefangene einen Gitterstab vor dem Fenster seiner Zelle im dritten Stock entfernt haben. Wie das genau gelungen ist, ist noch unklar. Laut Justizministerium könnte der Stab möglicherweise durchgesägt worden sein. Danach soll der Mann die zusätzliche Vergitterung am Fenster beiseite gedrückt haben. Durch den schmalen Spalt kletterte er offenbar nach draußen. Nach Einschätzung der Ermittler floh er dann über das Dach des Gebäudes weiter. Dafür musste er nach bisherigen Erkenntnissen außen an der Fassade vom dritten in den vierten Stock gelangen und zusätzlich die Sicherung an der Dachkante überwinden.
NRW-Justizministerium kündigt Aufklärung an
NRW-Justizminister Benjamin Limbach nennt den Vorfall „absolut inakzeptabel“. Wörtlich erklärte er: „Die oberste Priorität hat jetzt die schnelle Ergreifung des flüchtigen Untersuchungshäftlings.“ Parallel dazu müsse der Ausbruch umfassend aufgeklärt werden. Ein Sicherheitsexperte des Ministeriums sei bereits in der JVA Duisburg-Hamborn im Einsatz und habe die Ermittlungen aufgenommen. Limbach kündigte außerdem an: „Wir werden lückenlos aufklären, wie diese Sicherheitslücke entstehen konnte, um aus den Ergebnissen umgehend die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.“ Damit dürfte auch geprüft werden, ob es technische oder organisatorische Schwachstellen in der Anstalt gab.
Mann war in Untersuchungshaft und schon verurteilt
Der 35-Jährige saß laut Ministerium seit dem 10. Februar in Untersuchungshaft. Hintergrund war demnach ein Diebstahlvorwurf. Inzwischen ist der Mann bereits zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist nach Angaben des Ministeriums aber noch nicht rechtskräftig. Deshalb wurde er weiter als Untersuchungsgefangener geführt. Welche Folgen die Flucht für den weiteren Strafprozess und die Sicherheitsvorkehrungen in der JVA haben wird, ist noch offen.