Anzeige
Duisburg: Prozess endet mit Unterbringung statt Haft
© Stefan Arend / FUNKE Foto Services
Teilen:

Duisburg: Prozess endet mit Unterbringung statt Haft

In Duisburg ist das Strafverfahren gegen einen 27-Jährigen beendet. Warum das Landgericht statt Haft eine dauerhafte Unterbringung angeordnet hat.

Veröffentlicht: Dienstag, 16.06.2026 13:00

Anzeige

Vor dem Landgericht Duisburg ist das Strafverfahren gegen einen 27-jährigen Duisburger zu Ende gegangen. Die Strafkammer ordnete die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Hintergrund sind nach Gerichtsangaben vier Körperverletzungen zwischen Juni 2024 und Februar 2025. Der Angeklagte hatte die Taten zu Beginn der fünftägigen Hauptverhandlung eingeräumt. Unter anderem soll er seine Mutter und einen ehrenamtlichen Helfer einer sozialen Hilfseinrichtung in Marxloh geschlagen haben. Das Gericht sah wegen einer schweren psychischen Erkrankung von einer regulären Strafe ab.

Anzeige

Landgericht am König-Heinrich-Platz entscheidet neu

Anzeige

Der Fall hatte die Duisburger Justiz bereits seit längerer Zeit beschäftigt. Das Amtsgericht Duisburg hatte den Mann im August 2025 zunächst zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. In zweiter Instanz kam dann im Februar 2026 der Verdacht auf, dass eine Unterbringung geprüft werden müsse. Deshalb wurde das Verfahren an eine Große Strafkammer des Landgerichts zurückgegeben. Dort lief nun eine neue Hauptverhandlung am König-Heinrich-Platz.

Anzeige

Psychiatrischer Gutachter sieht keine Schuldfähigkeit

Anzeige

Ein psychiatrischer Sachverständiger diagnostizierte bei dem 27-Jährigen laut Gericht eine paranoide Schizophrenie. Durch die Erkrankung fühle sich der Mann dauerhaft bedroht. Nach Einschätzung des Gutachters sei er deshalb für die Taten nicht schuldfähig gewesen. Ohne Therapie in einer geschlossenen Einrichtung bestehe zudem die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten. Die Kammer ordnete deshalb zum Schutz der Allgemeinheit die dauerhafte Unterbringung an.

Anzeige

Körperverletzungen in Marxloh

Anzeige

Nach den Angaben aus dem Verfahren geht es um insgesamt vier Körperverletzungen. Einer der Fälle spielte sich in einer sozialen Hilfseinrichtung in Marxloh ab. Dort soll der Angeklagte einen ehrenamtlichen Helfer geschlagen haben, nachdem dieser die Annahme seiner Wäsche verweigert hatte, weil kein Waschtag war. Auch seine Mutter soll zu den Geschädigten gehören. Nach Darstellung aus dem Prozess sah der 27-Jährige die Schuld für die Vorfälle allerdings nicht bei sich selbst, sondern bei den Betroffenen. Auch das wurde im Verfahren als Teil seiner Erkrankung gewertet.

Anzeige
Anzeige
Anzeige