
Vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz geht es um den Tod eines 67-jährigen Obdachlosen am Duisburger Hauptbahnhof. Angeklagt ist ein 39-jähriger Mann aus Polen ohne festen Wohnsitz. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag vor. Nach bisherigem Stand soll es am Silvesterabend 2025 in einem Wartehäuschen an Gleis 1 zu einem Streit gekommen sein. Der 67-Jährige lag demnach am Boden, während der Angeklagte längere Zeit auf seinem Rücken gelegen haben und ihn gewürgt haben soll. Im Verlauf der Beweisaufnahme sind jetzt aber Zweifel aufgekommen, ob sich das Geschehen tatsächlich so abgespielt hat, wie es der ursprüngliche Vorwurf nahelegt.
Medizinische Frage bleibt offen
Eine wichtige Rolle spielt im Prozess die Einschätzung eines Gerichtsmediziners. Dieser konnte nicht sicher sagen, ob das Einwirken des Angeklagten den Tod des 67-Jährigen verursacht hat oder ob ein gleichzeitig erlittener Herzinfarkt ausschlaggebend war. Genau diese Unsicherheit ist für das Verfahren besonders wichtig. Denn für eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts muss das Gericht den Ablauf und die Ursache des Todes möglichst klar einordnen können. Wenn daran erhebliche Zweifel bleiben, kann sich das direkt auf die rechtliche Bewertung auswirken. Das Verfahren dreht sich deshalb inzwischen nicht nur um den Streit im Wartehäuschen, sondern auch um die Frage, was dort in den Minuten danach tatsächlich passiert ist.
Zeugenaussagen verändern das Bild
Nach mehrtägiger Beweisaufnahme erscheint das eigentliche Tatgeschehen laut deinen Angaben inzwischen in einem anderen Licht. Zeugenaussagen deuten demnach darauf hin, dass der Angeklagte auf dem Rücken des sterbenden Mannes eingeschlafen sein könnte. Das würde erklären, warum er über einen Zeitraum von rund 16 Minuten keine erkennbaren Bewegungen mehr gemacht haben soll. Damit rückt die Frage in den Mittelpunkt, ob überhaupt ein gezieltes, vorsätzliches Töten nachweisbar ist. Eine Verurteilung wegen Totschlags erscheint unter diesen Umständen jedenfalls deutlich weniger wahrscheinlich als zu Beginn des Prozesses. Wie das Gericht die Aussagen und medizinischen Befunde am Ende bewertet, bleibt aber weiter offen.