Anzeige
Duisburg plant einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B: Für Hausbesitzer wird es teurer
© Stefan Arend / FUNKE Foto Services
Teilen:

Duisburg plant einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B: Für Hausbesitzer wird es teurer

Wenn es nach der Stadt Duisburg geht soll es in Zukunft wieder einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B geben. Für Hausbesitzer wird das teurer. Eine Petition dagegen ist bereits ins Leben gerufen worden. Die Hintergründe.

Veröffentlicht: Freitag, 13.02.2026 11:46

Anzeige

Die Stadt Duisburg will bei der Grundsteuer B künftig einen einheitlichen Hebesatz einführen. Das betrifft alle Grundstücke, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, also sowohl Wohnhäuser und Wohnungen als auch Büros, Geschäfte oder Industriegebäude. Bisher gab es unterschiedliche Sätze: Für Wohngrundstücke lag der Hebesatz bei 886 Prozent, für Nichtwohngrundstücke bei 1.469 Prozent. Vorgesehen ist, ab dem 1. Januar 2026 rückwirkend für alle Grundstücke denselben Satz von 1.169 Prozent festzulegen. Der Stadtrat entscheidet darüber am 24. Februar.

Anzeige

Gerichtsurteil als Auslöser für die Änderung

Anzeige

Hintergrund der geplanten Vereinheitlichung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2025. Das Gericht entschied, dass die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgelegten höheren Hebesätze für Nichtwohngrundstücke gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Auch wenn die Urteile noch nicht endgültig rechtskräftig sind, sieht die Stadt Duisburg ein erhebliches Risiko: Sollte die Rechtsprechung bestätigt werden, könnten langwierige Gerichtsverfahren und hohe Rückzahlungen drohen. Mit einem einheitlichen Hebesatz möchte die Stadt Streitigkeiten vermeiden und allen Beteiligten Planungssicherheit geben.

Anzeige

Probleme mit den bisherigen Bescheiden

Anzeige

Die gesplitteten Hebesätze aus dem Jahr 2025 hatten eigentlich einen fairen Zweck: Sie sollten aufkommensneutral sein. Das bedeutet, die Stadt wollte insgesamt ungefähr gleich viel Geld einnehmen wie zuvor, nur die Verteilung der Steuerlast sollte gerechter sein: Wohnungsbesitzer zahlen weniger, Gewerbe mehr, ohne dass die Stadt Mehreinnahmen erzielt.

In der Praxis hat das allerdings nicht immer reibungslos funktioniert. Seit Erteilung der Grundsteuerbescheide zu Beginn des Jahres 2025 mussten mehr als 3.500 Bescheide korrigiert oder aufgehoben werden, weil Daten fehlten, fehlerhaft waren oder geschätzt werden mussten. Dadurch fehlten der Stadt rund 11,5 Millionen Euro an Einnahmen. Auch der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat bereits vor rechtlichen Risiken gewarnt. In einer Stellungnahme vom 8. Januar bestätigte er, dass es nach der Argumentation des Verwaltungsgerichts praktisch nicht möglich ist, zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken zu unterscheiden.

Anzeige

So kommt der einheitliche Hebesatz für 2026 zustande

Anzeige

Für das Jahr 2026 hat die Stadt Duisburg daher eine eigene Berechnung des Hebesatzes auf Basis der aktuell verfügbaren Daten vorgenommen. Die Verwaltung erklärt dazu: „Um den im Haushaltsplan vorgesehenen Ansatz für 2026 zu erreichen, ist die Festsetzung eines einheitlichen Hebesatzes in Höhe von 1.169 v. H. erforderlich.“ Damit bleiben die Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer insgesamt auf dem gleichen Niveau wie vor Inkrafttreten der Grundsteuer-Reform.

Anzeige

Massive Auswirkungen auf Wohnungsbesitzer

Anzeige

Die geplante Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz bedeutet für viele Eigentümer von Wohnimmobilien eine spürbare Steuererhöhung. Der letzte einheitliche Satz aus dem Jahr 2024 lag bei 845 Prozent, der neue Satz soll bei 1.169 Prozent liegen. Für einzelne Wohnungsbesitzer entspricht das einer Steigerung von rund 38 Prozent innerhalb eines Jahres.

Diese 38 % beziehen sich nur auf die persönliche Steuerlast einzelner Wohnungsbesitzer, nicht auf die Gesamteinnahmen der Stadt. Durch die geringeren Hebesätze für Gewerbe und die neuen Messwerte für alle Immobilien gleicht sich die Belastung aus. Das bedeutet: Die Stadt Duisburg nimmt insgesamt ungefähr genauso viel ein wie 2024, rund 138,6 Millionen Euro, sie erhöht also ihre Einnahmen nicht um 38 %, sondern verteilt sie nur anders.

Anzeige

Petition gegen die Rückkehr zum einheitlichen Hebesatz

Anzeige

Gegen die geplante Änderung hat Joachim Bohn eine Petition ins Leben gerufen, die aktuell bereits 988 Unterschriften (Stand: 13. Februar, 12:54 Uhr) gesammelt hat. In der Petition wird gefordert, die gesplitteten Hebesätze aus dem Jahr 2025 beizubehalten. Begründet wird dies damit, dass noch nicht alle Instanzen über den Sachverhalt entschieden haben und selbst das Land NRW weiterhin der Meinung ist, dass gesplittete Grundsteuerhebesätze dem geltenden Recht entsprechen.

Die Petition erklärt: „Die Forderung ist wichtig da durch den vorgesehenen neuen einheitlichen Grundsteuerhebesatz Eigentümer von Wohnimmobilien überproportional stark be- und Eigentümer von Nichtwohnimmobilien überproportional stark entlastet werden. Darüber hinaus werden durch diese massive Steuererhöhung auch Mieten in Duisburg nicht unwesentlich steigen, da die Grundsteuer direkt an die Mieter durchgereicht wird. Dies entzieht einer eh schon sehr einkommensschwachen Stadt wie Duisburg zusätzliche Kaufkraft, die aufgrund der relativ hohen Inflation in den letzten Jahren schon sehr stark geschmälert wurde.

Anzeige

Wie geht es jetzt weiter?

Anzeige

Bis der Stadtrat darüber entscheidet, sollen alle Steuerpflichtigen die Grundsteuer zunächst wie gewohnt zahlen. Der erste Fälligkeitstermin ist der 15. Februar. Bereits erteilte Lastschriftmandate bleiben unverändert gültig. Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat dann am 24. Februar.

Anzeige
Anzeige
Anzeige